FAQ - Oft gestellte Fragen

BERATUNG

Das Kapital für eine S.A. (sociedad anónima), das Äquivalent einer Aktiengesellschaft, beträgt 60.000 € und muss zu mindestens 25 % eingezahlt werden.

Das Kapital für eine S.L. (sociedad limitada), das Äquivalent einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, beträgt 3.000 € und muss in voller Höhe eingezahlt werden. Eine SL kann von einem einzigen Gesellschafter gegründet werden, der 100 % des Kapitals hält. In diesem Fall lautet das Akronym, das im Firmennamen erscheint, S.L.u.

Nein. Eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es nicht.

Ja, das ist möglich, aber Sie müssen eine NIE (número de identificación extranjeros) haben. Im Falle einer ZEC-Gesellschaft besteht eine der Grundvoraussetzungen darin, dass einer der Geschäftsführer seinen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln hat.

Nein, nur wenn Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, sind Sie verpflichtet, Beiträge an die Seguridad Social (das Äquivalent des INPS in Italien) zu zahlen.

Wenn Sie alle Schritte zur Beschaffung der erforderlichen Dokumente befolgen und den Inhalt des Gesellschaftsvertrags und der Satzung, sofern vorhanden, rechtzeitig festlegen, ist das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen einsatzbereit. Dies ist natürlich nur möglich, wenn Sie von einem professionellen Berater betreut werden oder über gründliche Kenntnisse der Materie verfügen. Andernfalls könnte der Zeitrahmen länger sein.

  1. Bescheinigung mit dem Namen (Firmenname) des konstituierenden Unternehmens
  2. Persönliche Dokumente der Mitglieder
  3. Einzahlung des Stammkapitals auf ein auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft lautendes Girokonto (mit der in Punkt 1 genannten Bescheinigung), das bis zur Eintragung der notariellen Gründungsurkunde gesperrt wird
  4. Entwurf von Gesellschaftsverträgen und Satzungen

Nach der Gründung müssen Mitteilungen und Anmeldungen bei den öffentlichen Verwaltungen vorgenommen werden, die vom Buchhalter oder Steuerberater erledigt werden.

Ja, natürlich. Es ist notwendig, vor einem Notar eine Vollmacht zu Gunsten einer dritten Person zu unterzeichnen, die die notarielle Urkunde in Spanien für die Gründung der Gesellschaft unterzeichnen wird. Die Vollmacht muss übersetzt und beglaubigt werden.

Erstens: Unterlagen, die die rechtmäßige Herkunft der auf das Konto einzuzahlenden Gelder belegen, sowie persönliche Dokumente des künftigen Inhabers oder Geschäftsführers des Unternehmens.

Es hängt immer von der Menge der einzureichenden Dokumente ab, aber wir können mit Sicherheit sagen, dass die durchschnittlichen Kosten niedriger sind als die, die wir in Italien gewohnt sind.

Ja, Sie benötigen lediglich Ihren Reisepass und Dokumente, die Ihren Wohnsitz im Herkunftsland und die Herkunft der von Ihnen gezahlten Gelder belegen. Jede Bank verfügt über ein anderes Verifizierungssystem zur Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetze.

Es gibt keine Mehrwertsteuer, die Kanarischen Inseln sind ein Ex-VAT-Gebiet, d.h. außerhalb des Mehrwertsteuergebiets, wie San Marino, der Vatikan, Campione d’Italia und einige wenige andere Gebiete, die geographisch in der Europäischen Union liegen und den Euro als offizielle Währung haben. Wir sind in Spanien, aber bei uns gibt es keine Mehrwertsteuer, sondern eine ganz ähnliche Steuer, die IGIC.

Es handelt sich um eine Steuer, die der Mehrwertsteuer sehr ähnlich ist, aber nur für den Binnenhandel mit Waren und Dienstleistungen gilt, und der Normalsatz beträgt 7 %, aber wenn wir Waren oder Dienstleistungen außerhalb der Kanarischen Inseln verkaufen, kommt sie nicht zur Anwendung, so dass es eine vollständige Befreiung von indirekten Steuern gibt, weder Mehrwertsteuer noch IGIC.

Im Allgemeinen sind die Arbeitskosten in Spanien niedriger als in Italien, auch weil die Steuern und Abgaben niedriger sind.

Dafür sind wir natürlich da und kümmern uns vom ersten Moment an um den gesamten Papierkram.

IMMOBILIEN

Sie kann zwischen 0 und 20 % pro Jahr schwanken, im Durchschnitt lassen sich leicht 7 oder 8 % sagen. Zum einen hängt es davon ab, wer die Immobilie verwaltet; zum anderen sind andere Faktoren wie Lage, Größe, Art, Ausstattung und angebotene Dienstleistungen wichtig. Es wird sicherlich viel mehr bezahlt als in Italien.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, ist es zweifelsohne billiger, sie zu kaufen. Die Mieten sind aufgrund der touristischen Auslastung nicht billig, nicht einmal teuer, aber im Vergleich zu anderen Kosten des täglichen Lebens sind sie ein wichtiger Posten. Im Gegenteil, es ist immer noch billig zu kaufen: eine Hypothek auf 1 Quadratmeter Eigentum kostet weniger als 1 Quadratmeter gemietet. Natürlich sollten Sie die Investitionen, die Sie zu tätigen gedenken, immer sorgfältig und bewusst planen, und wir können Sie dabei natürlich bestmöglich unterstützen und beraten.

Normalerweise nicht. Denn um als zahlungsfähig zu gelten, muss man nachweisen, dass man über ein bestimmtes und regelmäßiges Einkommen verfügt. Einkünfte, die in einem anderen Land erzielt werden, werden kaum berücksichtigt. Sie können es auf jeden Fall versuchen: Sie müssen ein Einkommen in Ihrem Land nachweisen und dürfen keinen zu hohen Prozentsatz des Kredits im Vergleich zum Kaufwert verlangen.

In der Regel zahlt der Käufer nichts an den Immobilienmakler, während der Verkäufer 5 % zahlt; insbesondere im gewerblichen Bereich und bei Verhandlungen können jedoch alle möglichen Vereinbarungen getroffen werden.

Die genaue Berechnung ist etwas kompliziert, aber man kann mit Sicherheit sagen, dass sie bei etwa 10 % liegt, meistens sogar darunter. Die Eintragungssteuer beträgt 6,5 % für jede Art von Kauf oder Verkauf, hinzu kommen Notar-, Bank- (im Falle einer Hypothek) und andere Kosten, die bis zu 10 % betragen können.

Normalerweise erhalten wir nur ein Honorar von Immobilienmaklern, Fachleuten und Vermietern, die an der Transaktion beteiligt sind. Wir erhalten nichts von dem Kunden, der sich an uns wendet, es sei denn, es sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich, um den Verkauf abzuschließen.

Städtische Grundsteuer (IBIU) und Müllabfuhrsteuer (Tasa recogida residuos sólidos – Basura de Vivienda). Der Wert wird auf der Grundlage der Gemeinde, der Größe der Wohnung oder des Gebäudes und des Katasterwerts berechnet, aber im Allgemeinen kann man sagen, dass der jährlich zu zahlende Wert eher niedrig ist, es handelt sich um keine allzu große Ausgabe.

Weit gefehlt. Die Wasser- und Wohnungssteuer ist niedriger als in einer italienischen Stadt, in den meisten Wohnungen wird kein Gas verbraucht, weil nie geheizt werden muss (die Durchschnittstemperaturen im Winter liegen bei etwa 20 Grad, aber wenn Sie in einen Bergort fahren, sieht die Sache natürlich anders aus); die Stromkosten entsprechen in etwa den italienischen Kosten.

Ja, durch eine Vollmacht. Es sind einige Schritte zu unternehmen: – eine notarielle Vollmacht in Italien bei einem Notar unterschreiben, die dann übersetzt und beglaubigt werden muss; – die notwendigen Mittel für den Kauf durch Banküberweisung und andere Schritte bereitstellen, aber der Vorgang ist möglich.

Im Land des Wohnsitzes. Wenn Sie also in Italien leben und wohnen, müssen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Italien angeben.

Am besten fragen Sie Ihren Buchhalter um Rat. In jedem Fall müssen die im Ausland erzielten Einkünfte angegeben werden, um sie zu versteuern.

Natürlich können wir Ihnen spezialisierte Agenturen oder Personen empfehlen, die diese Dienstleistungen anbieten. Die Kosten liegen zwischen 10% und 30% der Mieteinnahmen oder auf einer festen monatlichen Basis ab einem Minimum von 150€, je nach zu verwaltender Immobilie.

Natürlich, deshalb sind wir ja hier. Egal, ob es sich um ein Hotel, eine Wohnung oder ein Geschäftslokal handelt, wir organisieren die notwendigen Besichtigungen und Termine nach den vorgegebenen Vorgaben.

UNSERE ZUSAMMENARBEIT

Zusätzlich zu den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, Wi-Fi und Kabel-Internet, Reinigung und Nebenkosten inbegriffen, Druckerservice, Empfang und Unterstützung:

  • Domizilierung des Unternehmens (einschließlich Eingang der Korrespondenz)
  • Private Büroräume, fest, stundenweise, täglich, wöchentlich oder monatlich
  • Tagungsraum stundenweise oder ganztägig
  • Ergänzende Dienstleistungen (Drucker)
  • Flughafen-Transfers
  • Verschiedene Arten von Beratung

– Firmensitz 150€/Monat (beinhaltet den Erhalt von Korrespondenz mit sofortiger Benachrichtigung über den Erhalt per E-Mail oder SMS)

– Private Büros:

  • Halber Tag 60€
  • Ganzer Tag 90€
  • Halbtags wöchentlich (mindestens 6 Monate) 160€/Monat
  • Ganztägig fest wöchentlich (mindestens 6 Monate) 280€/Monat

– Tagungsraum:

  • Halber Tag 90€
  • Ganzer Tag 120€

Email: info[at]syskrack.com

Tel.: +34608974377

SONDERREGELUNG ZEC-UNTERNEHMEN

Es handelt sich um ein Unternehmen, das durch die Erfüllung einer Reihe von Anforderungen in den Genuss einer sehr vorteilhaften Steuerregelung kommen kann, vielleicht der vorteilhaftesten in Europa.

Der wichtigste Vorteil für eine Aktiengesellschaft, der die ZEC zur vorteilhaftesten Regelung in Europa macht, ist der Körperschaftssteuersatz von 4 %, der auf die gesamte Steuerbemessungsgrundlage Anwendung findet (Beispiel: 100.000 € Steuerbemessungsgrundlage bedeutet eine Körperschaftssteuer von insgesamt 4.000 €, ohne Wenn und Aber!!!).

Der Antrag muss bei der ZEC-Verwaltung gestellt werden, indem eine Reihe von Dokumenten eingereicht werden, von denen das wichtigste ein Memorandum mit einem wirtschaftlichen und finanziellen Geschäftsplan sowie eine Beschreibung der geplanten Tätigkeit ist. Es ist wichtig, dass ein Zeitplan für die einzureichenden Unterlagen und Mitteilungen eingehalten wird.

Der ZEC-Ausschuss tritt einmal im Monat zusammen, um die Anträge auf Eintragung zu beantworten.

  • Unternehmen, das sich in der Gründungsphase befindet oder kürzlich gegründet wurde, das jedoch die Aufnahme seiner wirtschaftlichen Tätigkeit noch nicht gemeldet haben muss
  • Der vorherrschende Unternehmenszweck muss in der von der ZEC erstellten Liste aufgeführt sein (es gibt nur wenige Ausnahmen)
  • Unternehmen mit überwiegend B2B-Geschäftsbeziehungen (mit Ausnahme des Tourismussektors, der auch im B2C-Bereich tätig sein kann)
  • Mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Autonomen Region der Kanarischen Inseln (auch wenn es sich um einen alleinigen Geschäftsführer handelt)
  • Nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Steuerbehörde die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit mitgeteilt wurde, müssen im Jahresdurchschnitt 5 Vollzeitbeschäftigte vorhanden sein, wenn das Unternehmen auf Teneriffa oder Gran Canaria ansässig ist (3 Beschäftigte auf den anderen kleineren Inseln).
  • Innerhalb der ersten 18 Monate nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit müssen Investitionen in langlebige Güter im Zusammenhang mit der Tätigkeit in Höhe von mindestens 100.000 € getätigt werden (50.000 € auf den kleineren Inseln).
  • Zahlung einer jährlichen Gebühr von ca. 1.400 € (Stand 2021)

Es ist von größter Wichtigkeit, dass Sie bei Strafe der endgültigen Löschung aus dem ZEC-Unternehmensregister ohne die Möglichkeit einer erneuten Eintragung die ZEC über Ihre Aussetzung für das laufende Steuerjahr unterrichten, wenn Sie die Anforderungen bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erfüllen. In diesem Fall wird auf das normale spanische Steuersystem zurückgegriffen.

Die Aussetzung muss jedes Jahr beantragt werden und ist zeitlich nicht begrenzt; sie kann auch für mehrere Jahre hintereinander oder für die gesamte Lebensdauer des Unternehmens beantragt werden, die Jahresgebühr muss jedoch immer bezahlt werden.

Die Kosten sind etwas höher als bei der Gründung eines herkömmlichen Unternehmens. Verglichen mit den enormen Vorteilen, die sich aus der Sonderregelung für ZEC-Unternehmen ergeben, werden sie sicherlich eine untergeordnete Rolle spielen.